AGG steht für Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Und der Name ist Programm: Beispielsweise müssen Sie alle Bewerber um einen Ausbildungsplatz gleich behandeln, d.h. an den gleichen Maßstäben messen und objektiv beurteilen. Wegen seiner Religion, des Geschlechts oder der sexuellen Neigung darf natürlich niemand abgelehnt werden.

Natürlich gibt es auch hier wieder Kandidaten, die meinen, das noch relativ junge Gesetz zu ihrem Vorteil nutzen zu können. Sie schreiben eine Bewerbung und klagen später nach der Ablehnung mit einem Diskriminierungsvorwurf nach dem AGG. Zum Glück sind solch unangenehme Zeitgenossen die Ausnahme. Aber: Sie sind in der letzten Zeit tatsächlich in Erscheinung getreten.

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie einem Bewerber auf einen Ausbildungsplatz eine Absage schreiben, dann geben Sie ihm keine Begründung. So liefern Sie ihm keine Angriffsfläche, Sie später wegen Nichtbeachtung des AGGs zu verklagen.

Den gesamten Artikel “Ausbildung und AGG: Bewerber AGG-konform absagen” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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1 Kommentar

  1. Sehr richtig die Aussage. Auch wir weisen immer wieder darauf hin. Dessen ungeachtet muss man aber auch feststellen dass die meisten damit keine Probleme haben. Dies sieht man bei der großen Anzahl realer Absagen die wir auf http://www.absage-bewerbung.de/ kostenlos zur Verfügung stellen. Gruß Tim

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