Vorsicht, in diesen Tagen endet bei vielen Kammern die Frist für die Anmeldung zur Abschlussprüfung. Erfragen Sie den genauen Termin bei Ihrer Kammer und nutzen Sie das Anmeldeformular, das Ihre Kammer im Internet für Sie bereit hält. Prüfen Sie zudem, ob alle Voraussetzungen nach dem Berufsbildungsgesetz erfüllt sind, um die Anmeldung vorzunehmen.

Beispielweise muss der schriftliche Ausbildungsnachweis vollständig geführt worden sein. Azubis, die monatelang geschlampt haben, können daher in diesen Tagen ganz schön in die Bredouille kommen. Unternehmen, die ihre Azubis regelmäßig kontrolliert haben, haben damit natürlich weitaus geringere Probleme.

Weitere Voraussetzungen: Es muss sich natürlich um ein offiziell eingetragenes Ausbildungsverhältnis handeln, in dem die Zwischenprüfung bereits abgelegt wurde. Letztlich muss die Ausbildungszeit tatsächlich auch weitgehend zurückgelegt sein, d.h. das Ausbildungsende nach dem Ausbildungsvertrag naht.

Den gesamten Artikel “Anmeldung zur Abschlussprüfung: Fristen beachten!” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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