Eine Auszubildende, die ausgerechnet zu Beginn der Ausbildung schwanger wird, sollte keineswegs ihren Beruf einfach so aufgeben. Sie sollte vielmehr prüfen, ob nicht eine Ausbildung in Teilzeit für sie in Frage kommt.

Ausbildung und Familie unter einen Hut zu bekommen, ist das einzig Vernünftige in dieser Konfliktsituation. Daher hat der Gesetzgeber dafür den Weg auch frei gemacht. Die aktuelle Fassung des Berufsbildungsgesetzes lässt eine Teilzeit-Ausbildung in solchen Fällen unter bestimmten Umständen zu.

Der Auszubildenden stehen trotzdem harte Zeiten bevor: Sie muss sich nach ihrer Auszeit um eine Halb- bzw. Dreiviertel-Tags-Betreuung bemühen, damit ihr Kind zumindest während der Ausbildungszeit betreut ist. Und nach Feierabend kommen dann weitere Mutterpflichten auf sie zu. Allerdings lohnt sich dieser anstrengende Weg in aller Regel. Denn eine abgebrochene Ausbildung würde das künftige Leben ganz gewaltig belasten.

Den gesamten Artikel “Ausbildung in Teilzeit: So funktioniert das” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

  • Kommentieren
  • RSS-Feed
  • Drucken
  • Tweet

Kommentar schreiben