Wer gute Leistungen bringt kann seine Ausbildungszeit verkürzen. Doch welches sind die Voraussetzungen, wer legt fest, ob deine Leistung gut ist und an wen musst du dich richten?

1. Die Verkürzung wird direkt bei Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbart. Zeitraum und Gründe für die Verkürzung werden schon im Ausbildungsvertrag festgehalten. Sobald du die Eintragungsbestätigung in das “Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse” der zuständigen Stelle in der Hand hälst, gilt dein Antrag auf Verkürzung als angenommen.

2. Die Verkürzung wird während deiner Ausbildung vereinbart. In der Regel kommt eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit nur bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres, spätestens zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung in Betracht. Gleichzeitig muss dein betrieblicher Ausbildungsplan entsprechend geändert werden.

3. Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist ab § 45 Berfusbildungsgesetz geregelt. Wenn du vorzeitig zur Prüfung zugelassen wirst, führt das automatisch zu einer Verkürzung der Ausbildung, da ein Ausbildungsverhältnis mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung beendet wird.

Solltest du also nicht von Beginn an eine Verkürzung vereinbart haben, solltest du zunächst versuchen vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Ein Anrecht auf eine Verkürzung hast du nicht, dein Betrieb und deine Schule werden immer befragt und müssen in dem Antrag bescheinigen, dass deine Leistungen eine Verkürzung auch rechtfertigen. Über deinen Antrag entscheidet dann letztlich die zuständige Stelle (IHK, HWK etc.), hier bekommst du auch die nötigen Anträge und Formulare.

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