Früher hieß der so genannte schriftliche Ausbildungsnachweis noch Berichtsheft. Und auch früher gab es darum verhältnismäßig häufig Streit zwischen Ausbilder und Auszubildenden. Der Grund hierfür ist früher wie heute: Der Nachweis wird nicht regelmäßig geführt. Manche Ausbildungsbetriebe kommen zudem ihrer Kontrollpflicht nicht nach, so dass keiner das Manko so richtig ernst nimmt.

Kurz vor der Prüfung kommen die Beteiligten aber dann ins Schwitzen: Für die Zulassung muss der schriftliche Ausbildungsnachweis nämlich vollständig vorgelegt werden. Die Konsequenz: Azubis müssen tagelang nacharbeiten anstatt sich auf die Prüfung vorzubereiten. Zudem ist die Qualität des mit Verspätung Niedergeschriebenen in der Regel alles andere als gut.

Den gesamten Artikel “Fakten zum Ausbildungsnachweis” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

  • Kommentieren
  • RSS-Feed
  • Drucken
  • Tweet

Kommentar schreiben