Neu ab Mai: Das erweiterte Führungszeugnis für Ausbilder
23. Februar 2010Keine Kommentare
Ausbildungsbetriebe, die minderjährige Azubis beschäftigen, haben ab Mai 2010 die Möglichkeit, von Ausbildern und Bewerbern für eine Ausbildungstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. In diesem sind auch kleinere Delikte aufgeführt, aus denen gefolgert werden kann, dass deren Beschäftigung als Ausbilder in Frage steht. Mit der Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sollen vor allem sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche in Erziehungseinrichtungen, Institutionen, Betrieben usw. verhindert werden.




