Rechte und Pflichten

Unser Experte: Martin Glania

Martin Glania

Wie werden Auszubildende im besten Falle geführt? Eher autoritär oder eher kooperativ? Im Grunde genommen ist der kooperative Führungsstil auch in einem Ausbildungsverhältnis dem autoritären stets überlegen. Er sorgt dafür, dass der Azubi Selbstbewusstsein aufbauen kann, macht ihn selbst zu einem kooperativen Menschen und passt in die Zeit.

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Gerade neue Auszubildende stellen ein Risiko dar, wenn sie auf Kunden „losgelassen“ werden. Es ist daher wichtig, ihnen von Beginn an – und zwar vor dem ersten Kundenkontakt – bestimmte Verhaltensregeln mit auf den Weg zu geben. Ausbildungsbetriebe dürfen keineswegs davon ausgehen, dass solche Dinge vom Elternhaus oder von der Schule in ausreichendem Maße bereits vermittelt wurden.

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Während Ausbildungsbetriebe ihre Bewerber zu deren Schulbildung, möglicherweise zu Praktika und zu ihren beruflichen Neigungen alles Mögliche fragen dürfen, gibt es einige Bereiche, die in Vorstellungsgesprächen tabu sein sollten. Das gilt beispielsweise für Fragen nach der sexuellen Identität, nach der Herkunft und nach der Religion. Wer gegen diese Regeln verstößt, der kommt mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Konflikt.

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Es gibt Branchen, die werden durch einige – manchmal gar nicht so wenige – schwarze Schafe in Verruf gebracht. Vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe steht immer wieder im Mittelpunkt kritischer Äußerungen, die darauf abzielen, dass Auszubildende ausgebeutet werden. Vor allem Überstunden – und sogar unbezahlte – spielen dabei eine große Rolle.

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Auszubildende, vor allem solche, die noch nicht volljährig sind, müssen regelmäßig an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen. Schließlich sind sie unerfahren und oftmals auch sehr risikobereit. Teilweise haben sie auch schlechte Vorbilder. Daher sollte die erste Unterweisung unbedingt gleich zu Beginn der Ausbildung erfolgen. Dies ist allerdings nicht der einzige Zeitpunkt, zu dem der Azubi geschult werden muss.

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Der Ausbildungsbetrieb ist darauf angewiesen, dass er über die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterinnen – das gilt auch für Auszubildende – umgehend informiert wird. Nur so kann er seinen Verpflichtungen nach dem Mutterschutzgesetz nachkommen. Dazu gehört beispielsweise die Informierung des Gewerbeaufsichtsamtes bzw. des Betriebsrats.

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Gibt es Streit zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb, kann nicht sofort ein Arbeitsgericht eingeschaltet werden. Die Gerichte wären dann nämlich hoffnungslos überlastet. Daher hat sich der Gesetzgeber hier etwas einfallen lassen: Die Kammern als zuständige Stellen für die Berufsausbildung können nämlich so genannte Schlichtungsausschüsse einrichten, die sich mit Streitereien innerhalb der Ausbildung und mit der Frage, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, beschäftigen.

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Zweifellos ist der Aufhebungsvertrag im Vergleich zu einer Kündigung die elegantere Form, eine Ausbildung zu beenden. Für den Azubi sieht es einfach besser aus, wenn er selbst über das Ende seiner Ausbildung mit entschieden hat. Das wäre bei einer Kündigung, die grundsätzlich vermuten lässt, dass etwas Gravierendes vorgefallen ist, nicht der Fall.

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Gerade Azubis, die übernommen werden, würden ihre Ausbildung oftmals gerne verkürzen. Hintergrund ist hier natürlich das „große“ Geld, welches nach der Ausbildung – im Vergleich zur Ausbildungsvergütung – gezahlt wird. Allerdings ist es gar nicht so einfach, eine Verkürzung zu erreichen. Letztendlich muss die Kammer überzeugt werden, denn die trifft die Entscheidung.

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Die Kündigung eines Auszubildenden sollte natürlich die Ausnahme bleiben. Und in der Regel ist das auch der Fall. Trotzdem: Schlägt der Auszubildende allzu doll über die Stränge, kann auch er eines Tages ein Kündigungsschreiben vor sich liegen haben. Weiterlesen →