Checkliste: Ausbildungsbonus für Betriebe
5. Dezember 2009Keine Kommentare
Der Ausbildungsbonus ist ein attraktives Instrument, der Ausbildungsbetrieben einen einmaligen pauschalen Zuschuss für die Schaffung und Durchführung eines zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplatzes verspricht. Was es bei der Beantragung eine Ausbildungsbonuses und im ersten Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit zu berücksichtigen gilt haben wir in einer kurzen Checkliste zusammengestellt:
1. Kontaktieren sie den lokalen Arbeitgeberservice
Ihren Partner vor Ort finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Ein – zunächst formloser – Antrag muss auf jeden Fall vor dem Beginn der Ausbildung gestellt werden. In der Regel ist dieser formlose Antrag bereits mit ihrem Anruf beim Arbeitgeberservice als gestellt.
2. Handelt es sich um einen zusätzlichen Ausbildungsplatz?
Hier hat die BA eine kleine formelle Hürde eingebaut, die man schnell überliest: Sie erhalten nur eine Förderung, wenn Sie einen zusätzlichen Platz anbieten. Von einem zusätzlichen Ausbildungsplatz spricht man, wenn “bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war.” Besprechen Sie diesen Punkt ebenfalls mit ihrem Ansprechpartner!
3. Ist ihre Stelle förderungswürdig?
Auch das trifft nicht auf alle Azubis zu. Erkundigen Sie sich bei ihrem Ansprechpartner, ob ihre Stelle überhaupt gefördert werden kann. Voraussetzungen für eine Förderung mit dem Ausbildungsbonus sind erfüllt wenn ihr potentieller Azubi “besonders förderungsbedürftig” oder “förderungsbedürftig” ist. “Besonders förderungsbedürftig” ist jemand, der
- Altbewerber ohne Schulabschluss, mit einem Sonderschulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss ist oder
- lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt ist und bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen hat.
4. Fragen Sie nach dem formellen Antrag und den notwendigen Unterlagen, die für die Einreichung des Antragens notwendig sind.
Ihre Mühe kann sich auszahlen, folgenden Ausbildungsbonus können Sie bei Erfüllen der Voraussetzungen erhalten:
- 4.000EUR, wenn die Ausbildungsvergütung 500 EUR unterschreitet.
- 5.000EUR, wenn die Vergütung über 500 EUR und weniger als 750 EUR beträgt.
- 6.000EUR, wenn die Vergütungmindestens 750 EUR beträgt
Weitere Informationen im Flyer der Bundesagentur für Arbeit Nachwuchsförderung zahlt sich aus. Mit ihren Fragen zum Ausbildungsbonus können Sie sich außerdem an das Infotelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden:
Telefon: 01805 / 67 67 18*
Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr
* Festpreis 14 Cent/Min. (abweichende/andere Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)
Für schriftliche Informationen besuchen Sie bitte die Webseite www.ausbildungsbonus.bmas.de.

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