Das Arbeitszeugnis für den Azubi
31. Mai 2010Keine Kommentare
Zum Ende der Ausbildung kommt wieder eine altbekannte Pflicht auf Ausbilder zu: das Schreiben von Zeugnissen. Und diese Pflicht muss ziemlich rasch erfüllt werden, denn laut Berufsbildungsbesetz hat ein Azubi „bei Beendigung der Berufsausbildung“ diesen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis.
Es muss also frühzeitig geklärt werden, ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis geschrieben werden soll. Hier sollte der Ausbilder den Azubi fragen, denn dieser kann ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbewertung vom Ausbilder verlangen. Das wiederum setzt voraus, dass relevante Informationen über Verhalten und Leistung zuverlässig zusammengetragen werden. Es braucht also Zeit, um zu einem Urteil zu kommen. Immerhin ist dafür der Kontakt zu allen an der Ausbildung Beteiligten bzw. die Auswertung aller Beurteilungen notwendig.
Den gesamten Artikel “Zeugnis für ausscheidende Auszubildende schreiben” lesen Sie unter VNR.de.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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