Experte_Martin-GlaniaEs ist eigentlich eine gute Nachricht: Eine Auszubildende wird schwanger. Allerdings wird das in der Ausbildung oftmals zu Recht differenziert gesehen. Denn der Zeitpunkt ist – vor allem aus Sicht der Auszubildenden – ziemlich unglücklich. Natürlich macht sie sich nun verstärkt Gedanken über ihre berufliche und private Zukunft und fragt sich, wie es weitergehen soll.

Sie als Ausbilder sollten dabei nicht vergessen, die rechtliche Komponente einer Azubi-Schwangerschaft genauestes zu beachten: Denn von dem Moment an, in dem Sie von der Schwangerschaft Kenntnis erhalten, gelten Beschäftigungsverbote. Schweres Heben ist beispielsweise ab sofort tabu; ebenso der Umgang mit giftigen Stoffen. Und überhaupt: Alles, was die Auszubildende und Ihr Kind gefährden könnte, ist ab sofort zu unterlassen. Das gilt im besonderen Maße, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt.

Den gesamten Artikel “Kindergeld in der Ausbildung: Neue Verdienstgrenze im Jahr 2010″ lesen Sie unter VNR.de.

 

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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