Eine Verlängerung der Probezeit ist an Bedingungen geknüpft
30. Dezember 2009Keine Kommentare
Steht ein Azubi zum Ende der Probezeit noch immer auf der Kippe, dann würde man als Ausbilder die Probezeit am liebsten verlängern. Aber Vorsicht! So einfach geht das nicht. Denn es müssen zwei Voraussetzungen dafür erfüllt sein, die für den Azubi ja keineswegs angenehme und unsichere Zeit in die Länge zu ziehen.
Zum einen: Die Probezeit muss um mehr als ein Drittel unterbrochen worden sein, beispielsweise, weil der Azubi krank war. Ist dies der Fall, dann kann sie um maximal den versäumten Zeitraum verlängert werden.
Zum anderen: Die Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit muss tatsächlich vereinbart worden sein. Das kann beispielsweise geschehen, indem man in die Ausbildungsverträge prinzipiell folgende Formulierung aufnimmt: „Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung“
Den gesamten Artikel “Probezeit verlängern in der Ausbildung?” lesen Sie unter VNR.de.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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