Grenzen einer variablen Vergütung
18. Februar 2010Keine Kommentare
Eine variable Vergütung bzw. variable Anteile machen im Geschäftsleben oftmals Sinn. Vorsicht allerdings in der Ausbildung! Hier dürfen Ausbildungsbetriebe nicht einfach so variabel bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Auszubildende das gerne hätte. Und warum funktioniert das nicht? Das Berufsbildungsgesetz steht dem im Wege.
Auszubildende haben nach dem Berufsbildungsgesetz nämlich Anspruch auf eine angemessene Vergütung, beispielsweise nach Tarifvertrag. Diese angemessene Vergütung muss dem Azubi garantiert sein. Zudem hat der Auszubildende Anspruch auf eine jährliche Steigerung seiner Vergütung. Diese Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes stehen der Variabilität des Einkommens im Wege. Insofern ist eine komplett bzw. weitgehend variable Vergütung in der Ausbildung nicht möglich. Es kann allenfalls ein variabler Anteil auf die angemessene Vergütung oben draufgesattelt werden.
Den gesamten Artikel “Variable Vergütung in der Ausbildung?” lesen Sie unter VNR.de.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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