Kindergeld: So ist das mit der Verdienstgrenze
29. August 2010Keine Kommentare
Eltern von Auszubildenden genießen es häufig, dass sie noch Kindergeld erhalten. Für sie ist das eine durchaus luxuriöse Situation. Schließlich verfügt der Azubi ja über eigenes Geld. Ihn muss man ggf. kaum mehr finanziell unterstützen. Auch die Zeiten von Taschengeld sind in der Regel vorbei.
Allerdings: Es gibt für Auszubildende eine Jahres-Verdienstgrenze, die nicht überschritten werden darf. Diese liegt seit dem 1. Januar 2010 bei 8.004 Euro. Kommt es zu einer – auch nur geringfügigen – Überschreitung, wird das Kindergeld gekappt. Auf der anderen Seite ist bei den 8.004 Euro das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu berücksichtigen. Damit sind Bruttoverdienste von mehr 10.000 Euro im Jahr möglich, ohne dass das Kindergeld gekappt wird.
Den gesamten Artikel “Kindergeld: Verdienstgrenze in der Ausbildung” lesen Sie unter VNR.de.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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