Die Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kann richtig gut funktionieren, wenn beide Seiten wollen und sich akzeptieren. Auf der anderen Seite gibt es auch gewachsene Feindschaften zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat. Leider hat das viel zu oft die Folge, dass sich auch Ausbildungsleitung und JAV nicht verstehen.

Dabei ist es gar nicht so schwer, miteinander auszukommen. Oftmals hat man nämlich gemeinsame Interessen – beispielsweise wenn es um die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes geht. Wenn die JAV etwas genauer hinschaut, ist das im Interesse des Ausbildungsunternehmens, der Auszubildenden und ggf. der Arbeitssicherheit. Ausbildende Unternehmen, die ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Arbeit unterstützen haben zudem den Vorteil, dass Sie auch bei kniffligen Fällen bestens mit den Azubi-Vertretern auskommen.

Den gesamten Artikel “Jugend- und Auszubildendenvertretung: Tipps für die Zusammenarbeit” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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