Es ist in der Tat auch möglich, bereits vor Ausbildungsbeginn eine Kündigung auszusprechen – und das zu den Bedingungen der Probezeit: Kein Grund ist anzugeben und keine Frist zu beachten. Allerdings: Für den Ausbildungsbetrieb macht das ziemlich wenig Sinn. Schließlich hat man den Vertrag gerade und gezielt unter Dach und Fach gebracht.

Sinn kann das aber für den Auszubildenden machen, der vielleicht erst nach Vertragsabschluss seine Traumlehrstelle gefunden hat. Er kann dann bereits vor Beginn der Ausbildung schriftlich kündigen und woanders eine Ausbildung anfangen. Für den ursprünglichen Ausbildungsbetrieb ist das natürlich unangenehm. Noch dümmer läuft es allerdings, wenn der Azubi nicht kündigt und dann zum Ausbildungsstart einfach nicht kommt. Leider passiert ist immer wieder. Der Betrieb hat dann deutlich geringere Chancen, noch einen anderen Azubi zu finden, um den treulosen zu ersetzen.

Den gesamten Artikel “Ausbildung: Ist eine Kündigung vor der Probezeit möglich?” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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