Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
24. März 20101 Kommentar
Die Ausbildung bereits vor der Abschlussprüfung zu beenden, sollte grundsätzlich vermieden werden. Manchmal muss es aber sein. Zum Beispiel, wenn der Azubi Gewalt an den Tag legt. Dann ist ohne Frage eine fristlose Kündigung das einzig richtige Mittel. Und in welchen Fällen macht ein Aufhebungsvertrag Sinn?
Der Aufhebungsvertrag wird immer dann eine sinnvolle Alternative sein, wenn sich beide Parteien über die Beendigung der Ausbildung einig sind. Einen wichtigen Grund wie bei einer Kündigung muss es nicht geben. In der Regel wird es aber schon einen Grund geben, z.B. der Azubi fühlt sich im Betrieb nicht wohl und möchte kurzfristig aus dem Vertrag, weil er eine Alternative hat. Und wenn der Ausbildungsbetrieb im Grunde derselben Meinung ist und auch zweifelt, dass das mit dem Azubi noch „passt“, dann ist der Aufhebungsvertrag eine interessante Lösung. Die hat zudem den Vorteil, dass kein Porzellan zerschlagen wird und beide Seiten in der Regel ohne Blessuren das Kapital beenden können.
Den gesamten Artikel “Kündigung oder Aufhebungsvertrag?” lesen Sie unter VNR.de.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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