Während einer 3-jährigen Ausbildung passieren immer mal wieder kleine und große Unfälle. Manchmal bleibt es beim kurzen Schrecken, aber manchmal gibt es auch einen Sachschaden – ganz zu schweigen von einem Personenschaden. Muss der Azubi eigentlich haften, wenn er am Unfall beteiligt war?

Die Haftung eines Auszubildenden kann man keineswegs von vornherein ausschließen. Ein Haftungsausschluss gilt zwar grundsätzlich, wenn sich der Auszubildenden beim Arbeiten normal und vorsichtig verhält. Selbst bei leichtester Fahrlässigkeit muss er nicht für den Schaden aufkommen. Liegt allerdings normale bzw. grobe Fahrlässigkeit vor oder sogar Vorsatz, dann ist der Azubi zumindest zum Teil schadenersatzpflichtig.

Den gesamten Artikel “Haftung in der Ausbildung: Muss der Azubi zahlen?” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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