Neu ab Mai: Das erweiterte Führungszeugnis für Ausbilder
23. Februar 2010Keine Kommentare
Ausbildungsbetriebe, die minderjährige Azubis beschäftigen, haben ab Mai 2010 die Möglichkeit, von Ausbildern und Bewerbern für eine Ausbildungstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. In diesem sind auch kleinere Delikte aufgeführt, aus denen gefolgert werden kann, dass deren Beschäftigung als Ausbilder in Frage steht. Mit der Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sollen vor allem sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche in Erziehungseinrichtungen, Institutionen, Betrieben usw. verhindert werden.
Ausbildungsbetriebe erhalten so eine zusätzliche Möglichkeit, die Eignung ihrer Ausbilder zu prüfen. Gerade wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Prüfung angemessen ist, sollten sie tatsächlich die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen. Sie müssen das allerdings nicht und können selbstständig entscheiden, ob diese Möglichkeit in ihrem Hause angemessen ist.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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