Zweifellos ist der Aufhebungsvertrag im Vergleich zu einer Kündigung die elegantere Form, eine Ausbildung zu beenden. Für den Azubi sieht es einfach besser aus, wenn er selbst über das Ende seiner Ausbildung mit entschieden hat. Das wäre bei einer Kündigung, die grundsätzlich vermuten lässt, dass etwas Gravierendes vorgefallen ist, nicht der Fall.

Der entscheidende Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung besteht darin, dass die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, während beim Aufhebungsvertrag beide Seiten mit allen Vertragsbedingungen einverstanden sein müssen. Hat der Azubi erst mal unterschrieben, hilft ihm weder der Betriebsrat noch ein Gesetz oder ein Arbeitsgericht, sollte er die Entscheidung später doch noch bereuen. Daher will eine Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag sehr reiflich überlegt sein.

Den gesamten Artikel “Ausbildung per Aufhebungsvertrag beenden” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft”und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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