Auszubildende sind verpflichtet, regelmäßig ihren schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Gemeint ist hier das gute alte Berichtsheft, welches im Jahr 2005 umbenannt wurde. Heute müssen die Aufzeichnungen keineswegs mehr in ein Heft eingetragen, sondern können auch in eine Datei geschrieben und abgespeichert werden.
In den meisten Ausbildungsberufen ist diese Verpflichtung für Azubis unumgänglich. Und eigentlich sollten Auszubildende zum Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises auch motiviert sein. Denn schließlich wird kein Auszubildender zur Abschlussprüfung zugelassen, der nicht sein vollständiges Berichtsheft vorgelegt hat.
Auch für Ausbilder stellt das Berichtsheft im Übrigen eine Herausforderung dar: Schlampt der Azubi nämlich und ist erheblich im Rückstand, dann muss der Ausbilder den Azubi an seine Verpflichtung erinnern. Hat das alles keinen Sinn, dann kann auch mal eine Abmahnung fällig werden. Wegen des leidigen Themas „Berichtsheft“ sind letztlich schon Ausbildungsverhältnisse in die Brüche gegangen.
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Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.
