Schlagwort: * Abmahnung

Natürlich wäre es erfreulich, wenn die Begriffe Abmahnung und Ausbildung gar nichts miteinander zu tun hätten. Allerdings bleibt manchmal Ausbildern gar nichts anderes übrig, als den Azubi mit Hilfe des arbeitsrechtlichen Instrumentariums zu verwarnen. Wenn sich die Berufsschule mehrfach meldet und den Betrieb über unentschuldigte Fehltags informiert, ist der Ausbilder fast schon gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

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Es kommt immer wieder vor, dass sich Azubis so konsequent daneben benehmen, dass der Ausbilder eine Abmahnung aussprechen muss. In der Regel erwarten das zudem die Kollegen und die anderen Azubis, die sich einwandfrei zu benehmen wissen. Wichtig ist dann, dass die Abmahnung auch Wirkung entfacht – beim Verhalten des Auszubildenden und auch als arbeitsrechtliches Instrument.

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Erhält ein Azubi eine Abmahnung, dann ist er in der Folge oftmals sauer oder geknickt. Möglicherweise weiß er selbst, dass er Mist gebaut hat und bereut das nun. Natürlich ist die Abmahnung für ihn und das Ausbildungsverhältnis eine Belastung. Aber es stellt auch eine Chance dar.

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Einen Auszubildenden kann man nicht einfach so kündigen – und das ist auch gut so. Nach der Probezeit muss schon ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegen. Und in aller Regel ist zuvor eine Abmahnung (oder sogar mehrere) erforderlich. Nur im Extremfall kann der Ausbildungsbetrieb auf die Abmahnung verzichten.

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Es gibt Fälle, in denen eindeutig ist: Diesem Azubi muss sofort fristlos gekündigt werden. Bei Gewaltanwendung oder bei Diebstahl im Betrieb ist das beispielsweise der Fall. Auch unter Arbeitsrichtern gibt es da in der Regel keine zwei Meinungen. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten von Auszubildenden so eindeutig. Manchmal stellt sich schon die Frage: Gleich eine Kündigung oder zuerst eine Abmahnung?

Gerade wenn die Wortwahl des Auszubildenden ungünstig ist und sich am Rande einer Beleidigung bewegt, ist eher Vorsicht geboten. Ausbildungsverhältnisse werden vom Gesetzgeber im besonderen Maße geschützt und im Zweifelsfall entscheiden  die Arbeitsgerichte zugunsten von Auszubildenden. Insofern ist eine Abmahnung oftmals der günstigere Weg, mit dem eine zweifelhafte Kündigung vermieden, aber ggf. eine rechtssichere bereits vorbereitet wird.

Den gesamten Artikel “Kündigung oder Abmahnung? Rechtssicher und menschlich handeln” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

Nicht immer läuft ein Ausbildungsverhältnis so, wie sich das der Ausbildungsverantwortliche vorgestellt hat. Manchmal scheint der Azubi keine Pflichten, die in seinem Ausbildungsvertrag aufgelistet sind, zu kennen. Was dann? In diesem Fall sollte in der Tat das Instrument einer Abmahnung in Erwägung gezogen werden. Damit werden gleich zwei Ziele verfolgt.

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In der Berufsschule unentschuldigt zu fehlen, ist keine Kleinigkeit. Jeder Azubi sollte wissen, dass dies Folgen haben kann. Wer dauerhaft den Unterricht in der Berufsschule offenbar nicht ernst nimmt, dem droht in letzter Konsequenz sogar eine Kündigung.

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Wer eine Abmahnung schreibt, der sollte wissen, was er tut. Das gilt gerade auch im Hinblick auf ein Ausbildungsverhältnis. Dieses ist nach der Probezeit aus gutem Grund nämlich alles andere als leicht kündbar. Daher sollte bei Fehlverhalten dem Auszubildenden in der Regel noch eine zweite Chance gegeben werden. Mit einer Abmahnung kann der Ausbilder seinem Azubi diese Chance einräumen und gleichzeitig im Notfall eine berechtigte Kündigung vorbereiten.

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Es ist alles andere als einfach, ein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit zu beenden – und das aus guten Gründen. Schließlich ist ein Ausbildungsabbruch ein gravierender Makel im Lebenslauf eines jungen Menschen. Das gilt natürlich erst recht, wenn der Ausbildungsbetrieb „aus wichtigem Grund“ und fristlos kündigt.

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Manchmal ist sie unvermeidbar: die Abmahnung für einen Azubi. Schule schwänzen, freche Antworten, Arbeitsverweigerung könnten in ihrer Anhäufung Gründe dafür sein.

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