Schlagwort: * Abschlussprüfung

Für viele gewerbliche Azubis ist es der ganze Stolz: Das Gesellenstück, welches im Rahmen der Abschlussprüfung gefertigt wurde. Natürlich will jeder (ehemalige) Auszubildende den mit eigenen Händen und Verstand geschaffenen Gegenstand mit nach Hause nehmen. Aber geht das so einfach? Möglicherweise ist der Ausbildungsbetrieb ja rechtmäßiger Eigentümer. Weiterlesen →

Es kann schon mal irritierend sein: Im Ausbildungsvertrag steht ein ganz anderes Datum, wann die Ausbildung enden soll, als es die Prüfungstermine aussagen. In der Regel liegen die Termine der Abschlussprüfung einige Wochen früher. Was zählt letztlich?

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Immer mehr Berufe erhalten eine so genannte gestreckte Abschlussprüfung. Dies bedeutet, dass der erste Teil der Abschlussprüfung bereits zur Mitte der Ausbildung stattfindet. Und natürlich ist auch dieser Teil für die Abschlussnote relevant.

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Besteht ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht, dann liegt es in seiner Hand, ob die Ausbildung in seinem Betrieb weitergeht. Er muss dem Ausbildungsverantwortlichen nur mitteilen, ob er weiter beschäftigt sein möchte. Dazu hat er bis zur erstmöglichen Wiederholungsprüfung ein Recht.

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Vorsicht bei der Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen! Sie gehören weder ans schwarze Brett noch ins Internet. Das gilt auch dann, wenn der Kreis der Zugangsberechtigten eher klein ist.

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Liegt das Ende der Ausbildung laut Ausbildungsvertrag vor der Abschlussprüfung, so endet die Ausbildung zu diesem früheren Zeitpunkt. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2007 entschieden.

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Vorsicht, in diesen Tagen endet bei vielen Kammern die Frist für die Anmeldung zur Abschlussprüfung. Erfragen Sie den genauen Termin bei Ihrer Kammer und nutzen Sie das Anmeldeformular, das Ihre Kammer im Internet für Sie bereit hält. Prüfen Sie zudem, ob alle Voraussetzungen nach dem Berufsbildungsgesetz erfüllt sind, um die Anmeldung vorzunehmen.

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