Schlichtungsausschuss oder Arbeitsgericht?
5. August 2010Keine Kommentare
Nennt ein Ausbilder seinen farbigen Azubi einen „Neger“, dann kann das mit Sicherheit als geschmacklos bezeichnet werden. In einem Fall, der unlängst vor dem Arbeitsgericht zu entscheiden, war, wurde einem Ausbilder nach 37 Jahren Betriebszugehörigkeit deswegen sogar gekündigt. Genau genommen waren seine Worte: „Du bist heute mein Neger“.