Schlagwort: * Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kann – richtig angewendet – für beide Seiten eine feine Sache sein. Ein Azubi will ohne Kündigungsfrist aus seinem Vertrag aussteigen und der Betrieb sieht die Zukunft des Auszubildenden auch eher in einem anderen Beruf. Man ist sich also einig. In einem Aufhebungsvertrag kann man diese Einigkeit nun dokumentieren und die Ausbildung von einem Tag auf den anderen beenden.

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Ein Aufhebungsvertrag ist immer dann ein geeignetes Instrument, wenn sich beide Seiten über die Auflösung eines Arbeitsvertrages einig sind. Das gilt auch für Ausbildungsverträge. Wenn Azubi und Betrieb beide der Meinung sind, dass dieser Beruf der falsche ist oder dass der Auszubildende absolut nicht in das Unternehmen „passt“, dann kommt eine solche Variante in Frage. Im besten Falle gibt es schon eine Alternative, also ein Ausbildungsvertrag in einem anderen Beruf oder Betrieb.

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Ein Aufhebungsvertrag kann eine saubere Sache sein, um ein Ausbildungsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen ohne Porzellan zu zerschlagen zu beenden. Allerdings muss das beidseitige Einvernehmen tatsächlich auch echt sein.

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Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Ausbildungsverhältnis aufgelöst werden. Allerdings muss man mit diesem Instrument sehr vorsichtig umgehen. Es setzt immer voraus: Beide Seiten müssen bedingungslos einverstanden sein. Ansonsten war an dem Aufhebungsvertrag irgendetwas faul.

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Die Ausbildung bereits vor der Abschlussprüfung zu beenden, sollte grundsätzlich vermieden werden. Manchmal muss es aber sein. Zum Beispiel, wenn der Azubi Gewalt an den Tag legt. Dann ist ohne Frage eine fristlose Kündigung das einzig richtige Mittel. Und in welchen Fällen macht ein Aufhebungsvertrag Sinn?

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