Schlagwort: * Ausbildungsbegleitende Hilfen

Auszubildende, die immer gute Leistungen erbringen, sind für Betriebe natürlich ein Glücksfall. Allerdings sind sie nicht die Regel. Für Ausbilder werden gerade diejenigen zur besonderen Herausforderung, die auch (gravierende) Schwächen haben. In solchen Fällen ist natürlich Kämpfen statt aufgeben angesagt. Wenn Azubis und Ausbilder an einem Strang ziehen, ist vieles machbar.

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Defizite bei Auszubildenden sind etwas, was einfach dazu gehört. Nicht jeder ist stark im Rechnen und im Schreiben und nicht jeder lernt gleich schnell. Unterschiede gibt es auch beim Umgang mit solchen Defiziten. Manchmal wird etwas dagegen unternommen und manchmal leider auch nach dem Motto „Augen zu und durch“ verfahren. Natürlich sollten Ausbildungsbetriebe auf erkennbare Defizite immer reagieren – und beispielsweise Ausbildungsbegleitende Hilfen in Betracht ziehen.

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Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Förderung von Auszubildenden mit Defiziten: die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Mit ihrer Hilfe können Azubis ihre Defizite durch zusätzlichen Unterricht ausbügeln. Voraussetzung: Die Agentur für Arbeit muss den entsprechenden Antrag des Auszubildenden genehmigen. Und: Der Azubi muss auch bereit sein, ggf. nach Feierabend etwas für sein berufliches Fortkommen zu tun.

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