Azubis freistellen für Schule und Prüfungen
16. September 2010Keine Kommentare
Auszubildende sind zwar auch sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. In vielerlei Hinsicht sind sie allerdings anders zu behandeln als der „Rest“. Zum Beispiel müssen sie regelmäßig am Berufsschulunterricht teilnehmen. Der Ausbildungsbetrieb hat den Azubi dafür freizustellen. Das verlangt das Berufsbildungsgesetz in §15.


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