Schlagwort: Azubi

Natürlich wäre es erfreulich, wenn die Begriffe Abmahnung und Ausbildung gar nichts miteinander zu tun hätten. Allerdings bleibt manchmal Ausbildern gar nichts anderes übrig, als den Azubi mit Hilfe des arbeitsrechtlichen Instrumentariums zu verwarnen. Wenn sich die Berufsschule mehrfach meldet und den Betrieb über unentschuldigte Fehltags informiert, ist der Ausbilder fast schon gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

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Auszubildende verdienen kein Vermögen – das ist bekannt. Deshalb kommt das Thema Nebenjob immer mal wieder auf. Das bedeutet aber nicht, dass der Azubi seinen Ausbildungsbetrieb um Erlaubnis fragen muss. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Auszubildende muss den Betrieb lediglich informieren. Der Betrieb darf keinesfalls „Nein“ sagen.

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Nur Azubis, die sich etwas Gravierendes „geleistet“ haben, können nach der Probezeit noch gekündigt werden. Eine fristgerechte Kündigung kommt im Rahmen der Ausbildung ohnehin nicht in Frage. Und auch „betriebsbedingte Gründe“ können nicht geltend gemacht werden. Was bleibt, ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

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Es kommt schon mal vor, dass dem Auszubildenden etwas herausrutscht, was er besser nicht gesagt hätte. Manchmal passiert das versehentlich und manchmal durch Auszubildende, die generell ein Problem mit diszipliniertem Verhalten haben. In beiden Fällen bedeutet das für Ausbilder: Nicht ignorieren, sondern angemessen reagieren.

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Es kommt immer wieder vor, dass sich Azubis so konsequent daneben benehmen, dass der Ausbilder eine Abmahnung aussprechen muss. In der Regel erwarten das zudem die Kollegen und die anderen Azubis, die sich einwandfrei zu benehmen wissen. Wichtig ist dann, dass die Abmahnung auch Wirkung entfacht – beim Verhalten des Auszubildenden und auch als arbeitsrechtliches Instrument.

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Die meisten Azubis werden nach der Probezeit endgültig in die Ausbildung übernommen. Oftmals läuft das in einvernehmlicher Entscheidung aller an der Ausbildung beteiligten Kollegen. Allerdings gibt es auch Grenzfälle, die eine besonders große Herausforderung darstellen. Kann man es wagen, den Azubi noch 2-3 Jahre zu beschäftigen und auszubilden? Oder sind dann die Probleme vorprogrammiert?

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Wenn immer wieder derselbe Azubi morgens zu spät kommt, dann bleibt dem Ausbilder gar nichts anderes übrig, als darauf zu reagieren. Kein Azubi kann davon ausgehen, dass er mit dieser Einstellung, mit der er sich oben drein auch bei den Kollegen ziemlich unbeliebt macht, durchkommt. Trotzdem: Es kommt immer wieder vor. Und es hat Konsequenzen.

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Während der Ferien kellnern, im Lager arbeiten oder einer Bürotätigkeit nachgehen. Dürfen das Auszubildende in den Sommerferien, in denen ja die meisten länger Urlaub haben? Das Bundesurlaubsgesetz meint dazu: “Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“

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Es geht schneller, als man denkt, und schon hat sich die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängert. So etwas passiert nämlich dann, wenn der Azubi durch die Abschlussprüfung fällt. Diese Verlängerung erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern sie wird letztlich durch den Auszubildenden ausgelöst. Er muss nämlich nach der erfolglosen Prüfung das Signal setzen: Ja, ich mache weiter. Der Betrieb kann dem nicht wiedersprechen.

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Ja, Auszubildende bzw. deren Eltern können noch Kindergeld erhalten. Das ist die Antwort auf die meist gestellte Frage, die mir meine Leser stellen. Kein Wunder, dass dies interessiert, denn 184 Euro monatlich „haben oder nicht haben“ – das ist schon ein erheblicher Unterschied.

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