Schlagwort: * Berichtsheft

Auszubildende sind verpflichtet, regelmäßig ihren schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Gemeint ist hier das gute alte Berichtsheft, welches im Jahr 2005 umbenannt wurde. Heute müssen die Aufzeichnungen keineswegs mehr in ein Heft eingetragen, sondern können auch in eine Datei geschrieben und abgespeichert werden.

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Früher hieß der so genannte schriftliche Ausbildungsnachweis noch Berichtsheft. Und auch früher gab es darum verhältnismäßig häufig Streit zwischen Ausbilder und Auszubildenden. Der Grund hierfür ist früher wie heute: Der Nachweis wird nicht regelmäßig geführt. Manche Ausbildungsbetriebe kommen zudem ihrer Kontrollpflicht nicht nach, so dass keiner das Manko so richtig ernst nimmt.

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