Schlagwort: Berufsschule

Manche Azubis besuchen eine Berufsschule, die in unmittelbarer Nähe liegt. Manche haben Glück und sie liegt von ihrem Wohnort aus sogar näher als der Ausbildungsbetrieb. Auf der anderen Seite gibt es aber auch solche, die einen sehr ungewöhnlichen Beruf erlernen und die nächst mögliche zuständige, staatliche Schule liegt verhältnismäßig weit weg. Oftmals steht dann der Azubi beim Betrieb auf der Matte, um die Fahrtkosten ersetzt zu bekommen.

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Schlechte Leistungen in der Berufsschule sollten kein Azubi und auch kein Ausbilder auf die leichte Schulter nehmen. Spätestens in der Abschlussprüfung wird es nämlich eng, wenn es mit der Theorie hapert. Für Ausbilder bedeutet das: In Sachen Berufsschule sollten sie immer auf der Höhe sein. Und für Azubis heißt das: Die Antwort auf einen glatte Fünf in der Klassenarbeit kann nicht lauten „Das wird schon“.

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Diese Formulierung steht tatsächlich so im Berufsbildungsgesetz: Sie müssen Ihre Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten. Zum einen bedeutet das, dass Sie zu Beginn der Ausbildung darüber informieren, wann die Berufsschule zu besuchen ist, wann und ob der Azubi anschließend noch im Betrieb erscheinen muss und dass der Berufsschulbesuch ein absolutes MUSS ist. Unentschuldigtes Fehlen geht gar nicht und einfach eine Entschuldigung zu schreiben wie zu Schulzeiten früher, ist auch nicht möglich. Notwendig ist vielmehr eine Krankmeldung – so, als würde man im Betrieb fehlen.

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Ausbilder kümmern sich ja eher um die betriebliche Ausbildung und Lehrer um die Theorievermittlung in der Berufsschule. Allerdings sollte auch ein betrieblicher Ausbilder stets ein Blick Richtung Schule wagen. Möglicherweise läuft es dort ganz anders als erwartet. Stimmen die Leistungen dort nämlich nicht, dann kann die gesamte Ausbildung in Gefahr geraten. Und schließlich ist der Betrieb für diese verantwortlich, möchte seinen Nachwuchs erfolgreich rekrutieren und kommt monatlich für die Vergütung und andere Kosten auf.

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Jwd steht in diesem Falle für „Janz weit draußen“, wobei hier auf den Dialekt in Berlin und Brandenburg zurückgegriffen wird. Gemeint ist also eine Berufsschule, die alles andere als nah am Ausbildungsbetrieb liegt. Das kann schon mal ärgerlich sein. Denn es kostet Zeit und verursacht Kosten. Die Fahrtkosten können durchaus erheblich sein. Und wer hat sie zu tragen?

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Ausbildungsexpertin erklärt wie Unternehmen erfolgreich ausbilden

Gerade beginnen viele Jugendliche mit der Berufsausbildung. Damit verbunden sind eine Menge Hoffnungen. Groß ist der Wunsch nach einer guten Betreuung durch die Ausbilder, einem erfolgreichem Ausbildungsabschluss und einer Übernahme zum Ende der Ausbildungszeit.

Wie aber sollten Ausbildungsbetriebe die Ausbildung gestalten, damit diese ein Erfolg für das Unternehmen und die Auszubildenden wird? Die Ausbildungsexpertin, Trainerin und Beraterin Sabine Bleumortier nennt die wichtigsten Punkte, die ausbildende Unternehmen beachten müssen.

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In der Berufsschule unentschuldigt zu fehlen, ist keine Kleinigkeit. Jeder Azubi sollte wissen, dass dies Folgen haben kann. Wer dauerhaft den Unterricht in der Berufsschule offenbar nicht ernst nimmt, dem droht in letzter Konsequenz sogar eine Kündigung.

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Kosten, die im Rahmen der Berufsausbildung entstehen, muss der Ausbildungsbetrieb tragen. Das gilt zumindest für die Kosten im Rahmen der betrieblichen Ausbildung. Was aber ist mit den Aufwendungen für die Berufsschule. Schulbücher, Taschenrechner, Fahrkarte usw. kosten Geld. Aber wer zahlt?

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Mit Klassenbuch Online präsentiert Ihnen azubister ein prämiertes Projekt der IHK Mittlerer Niederrhein und der Deutschen Telekom. Das Open Source Projekt wird von Berufsschulen eingesetzt, um den Dialog zwischen Betrieben, Schulen und Azubis zu fördern. Sollten sie Interesse haben Klassenbuch Online an ihrer Berufsschule einzusetzen, schicken sie uns bitte eine E-Mail mit dem Namen ihrer Schule, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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