Schlagwort: Entgeltfortzahlung

Im Falle einer Erkrankung des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb die Vergütung weiter bezahlen. Wie bei „normalen“ Arbeitnehmern auch gilt das für 6 Wochen. Anschließend springt die Krankenkasse ein. Was aber, wenn der Azubi wochenlang krank ist, dann kurz anwesend ist und anschließend erneut erkrankt? Beginnen dann die 6 Wochen von vorne zu laufen?

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Keine Frage: Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, die erkranken, erhalten ihr Geld weiter. Und zwar: 6 Wochen vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld von der Krankenversicherung. Dies gilt voll umfänglich auch für Auszubildende.

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