Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall
5. Oktober 2011Keine Kommentare
Im Falle einer Erkrankung des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb die Vergütung weiter bezahlen. Wie bei „normalen“ Arbeitnehmern auch gilt das für 6 Wochen. Anschließend springt die Krankenkasse ein. Was aber, wenn der Azubi wochenlang krank ist, dann kurz anwesend ist und anschließend erneut erkrankt? Beginnen dann die 6 Wochen von vorne zu laufen?

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