Keine Frage: Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, die erkranken, erhalten ihr Geld weiter. Und zwar: 6 Wochen vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld von der Krankenversicherung. Dies gilt voll umfänglich auch für Auszubildende.
Keine Frage: Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, die erkranken, erhalten ihr Geld weiter. Und zwar: 6 Wochen vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld von der Krankenversicherung. Dies gilt voll umfänglich auch für Auszubildende.