Sonderrechte für JAV-Mitglieder
6. Dezember 2011Keine Kommentare
Auszubildende, die Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sind, haben besondere Rechte. Sie werden beispielsweise für ihre JAV-Tätigkeiten freigestellt und genießen einen noch umfassenderen Kündigungsschutz als es Auszubildende generell ohnehin tun. Beispielsweise gelten erschwerte Kündigungsbedingungen bereits in der Probezeit. Zudem muss der Betriebsrat zustimmen, wenn sich der Ausbildungsbetrieb von einem JAV-Mitglied trennen will.

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