Schlagwort: Kindergeld

Die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern berechtigt sind, für ihre in Ausbildung befindlichen Kinder Kindergeld zu beziehen, hat sich seit Beginn des Jahres deutlich verbessert. Schließlich ist die Jahres-Verdienstgrenze von 8.004€ zum 1.1.2012 entfallen. Nunmehr haben alle Eltern von Auszubildenden Anspruch auf Kindergeld, wenn der Nachwuchs noch nicht älter als 25 Jahr ist.

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Kindergeld 2012

20. November 2011
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Wer erhält Kindergeld und wer nicht. Mit dem Übergang ins Jahr 2012 wird sich hier Entscheidendes ändern – und zwar zugunsten der Familien. Ganz besonders betroffen sind Eltern von volljährigen Auszubildenden. Denn: Bislang galt eine Verdienstgrenze von 8.004€. Azubis, die im Jahr mehr verdienten, fielen durchs Kindergeld-Raster. Das ändert sich zum 1.1.2012 grundlegend.

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Ab dem Jahr 2012 erhalten die Eltern aller Azubis unter 25 Jahren Kindergeld. Mittlerweile hat das Steuervereinfachungsgesetz bzw. die unumstrittenen Teile der ursprünglichen Fassung Gesetzkraft erlangt. Vor der Sommerpause war die neue Regelung, nach der die Verdienstgrenze von 8.004 Euro entfallen soll, bekanntlich im Bundesrat durchgefallen. Mittlerweile gab es auch ein „Ja“ aus der Länderkammer.

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Noch gibt es eine Jahresverdienstgrenze für Azubis. Verdienen Auszubildende mehr als 8.004 Euro, dann haben sie bzw. deren Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Verdienen sie weniger, dann gibt es diesen Anspruch – es sei denn der Azubi ist 25 Jahre oder älter.

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Manche Auszubildende haben einfach Pech. Sie verdienen einen Tick zu viel und wegen diesem Tick haben ihre Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Und diese Auswirkungen sind keineswegs zu unterschätzen. Denn das jährliche Kindergeld beträgt mindestens 2.208€. Darauf verzichten zu müssen, tut tatsächlich weh.

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Nein, Kindergeld gibt es ab 2012 keineswegs für alle Azubis. Aber zumindest für die Eltern der Auszubildenden könnte sich dies weitgehend realisieren. Denn: Das Bundesfinanzministerium plant der Wegfall der Verdienstgrenze für Auszubildende. Bislang konnten die Eltern volljähriger Auszubildender nur dann erfolgreich Kindergeld beantragen, wenn der Sohn oder die Tochter weniger als 8.004€ im Jahr verdient.

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Wenn die Eltern volljähriger Azubis Kindergeld beantragen, dann ist das in der Regel eine komplizierte Sache. Sie müssen nämlich nachweisen, dass das eigene Kind nicht mehr als 8.004€ im Jahr verdient. Dabei kann man sich aber weder am Brutto- noch am Nettoeinkommen orientieren. Der relevante Betrag wird separat berechnet, da die Aufwendungen für Sozialversicherungen und die Werbungskosten nicht zu berücksichtigen sind.

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Auszubildende unter 25 Jahren erhalten bekanntlich noch Kindergeld. Oder besser: Deren Eltern sind kindergeldberechtigt. Allerdings gilt das nur, wenn ihr Sohn oder ihre Tochter eine bestimmte Einkommensgrenze nicht unterschreitet. Diese liegt im Jahr 2011 bei 8.004€ – so wie auch im Vorjahr.

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Auszubildende unter 25 Jahre, die weniger als 8.004 Euro jährlich verdienen, machen ihren Eltern Freude. Sie erfüllen nämlich in der Regel die Voraussetzung dafür, Kindergeld zu beziehen. Was aber wenn die Vergütung nun im Laufe des Jahres 2010 unerwartet stark gestiegen ist? Oder wenn ein Nebenjob für Mehreinnahmen sorgte, die nun gar nicht in das Kindergeld-Konzept passen?

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Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren haben Anspruch auf Kindergeld, wenn der Azubi im Jahr nicht mehr verdient als 8.004 Euro. Was ist aber, wenn der Azubi durch die Prüfung fällt. Wird das Kindergeld dann sofort gestrichen?

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