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Keine Frage: Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, die erkranken, erhalten ihr Geld weiter. Und zwar: 6 Wochen vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld von der Krankenversicherung. Dies gilt voll umfänglich auch für Auszubildende.

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Azubis, die beispielsweise wegen Krankheit viel oder sehr viel Ausbildungszeit versäumen, sollten unter Umständen ihre Ausbildung verlängern. Da aber kein Fall genau so ist wie der andere, ist eine individuelle Entscheidung unumgänglich.

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