Es gibt Fälle, in denen eindeutig ist: Diesem Azubi muss sofort fristlos gekündigt werden. Bei Gewaltanwendung oder bei Diebstahl im Betrieb ist das beispielsweise der Fall. Auch unter Arbeitsrichtern gibt es da in der Regel keine zwei Meinungen. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten von Auszubildenden so eindeutig. Manchmal stellt sich schon die Frage: Gleich eine Kündigung oder zuerst eine Abmahnung?
Gerade wenn die Wortwahl des Auszubildenden ungünstig ist und sich am Rande einer Beleidigung bewegt, ist eher Vorsicht geboten. Ausbildungsverhältnisse werden vom Gesetzgeber im besonderen Maße geschützt und im Zweifelsfall entscheiden die Arbeitsgerichte zugunsten von Auszubildenden. Insofern ist eine Abmahnung oftmals der günstigere Weg, mit dem eine zweifelhafte Kündigung vermieden, aber ggf. eine rechtssichere bereits vorbereitet wird.
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Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.