Schlagwort: * Kündigung

Nur Azubis, die sich etwas Gravierendes „geleistet“ haben, können nach der Probezeit noch gekündigt werden. Eine fristgerechte Kündigung kommt im Rahmen der Ausbildung ohnehin nicht in Frage. Und auch „betriebsbedingte Gründe“ können nicht geltend gemacht werden. Was bleibt, ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Weiterlesen →

Kündigt ein Ausbildungsbetrieb dem Azubi in der Probezeit, dann muss er vorab den Betriebsrat informieren. Dieser hat nämlich das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Wird die Informationspflicht vergessen, dann ist eine Kündigung unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Juni 2011 bestätigt.

Weiterlesen →

Sowohl Azubi als auch Ausbildungsbetrieb können die Ausbildung während der Probezeit unkompliziert beenden. Natürlich will ein solcher Schritt sehr reiflich überlegt sein, schließlich sind die Folgen für beide Seiten gravierend. Kommt es letztlich zu einer Kündigung, dann sind verschiedene Dinge aus rechtlichen Gründen zu beachten.

Weiterlesen →

Es ist wahrlich unerfreulich für Ausbildungsbetriebe: Der Azubi findest etwas Besseres und kündigt seinen Ausbildungsvertrag bereits vor Beginn seiner Ausbildung. Juristisch gesehen ist das ein einwandfreier Vorgang. Der Bewerber darf den unterschriebenen Vertrag zu den Bedingungen der Probezeit bereits kündigen, obwohl die Ausbildung noch gar nicht begonnen hat.

Weiterlesen →

Es ist im Rahmen einer Ausbildung ein erheblicher Unterschied, ob dem Auszubildenden während oder nach der Probezeit gekündigt werden soll. Was in den ersten Ausbildungsmonaten nämlich sehr unkompliziert abläuft, ist nach Beendigung der Probezeit alles andere als einfach.

Weiterlesen →

Der Azubi konsumiert Drogen, der Ausbildungsbetrieb erfährt davon und kündigt. Ist das rechtens? Es kommt darauf an, lautet die richtige Antwort. Und zwar darauf, wann und wo die Drogen konsumiert wurden.

Weiterlesen →

Erhält ein Azubi eine Abmahnung, dann ist er in der Folge oftmals sauer oder geknickt. Möglicherweise weiß er selbst, dass er Mist gebaut hat und bereut das nun. Natürlich ist die Abmahnung für ihn und das Ausbildungsverhältnis eine Belastung. Aber es stellt auch eine Chance dar.

Weiterlesen →

Einen Auszubildenden kann man nicht einfach so kündigen – und das ist auch gut so. Nach der Probezeit muss schon ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegen. Und in aller Regel ist zuvor eine Abmahnung (oder sogar mehrere) erforderlich. Nur im Extremfall kann der Ausbildungsbetrieb auf die Abmahnung verzichten.

Weiterlesen →

Eine unbedachte Äußerung im emotionalen Ausbildungsgefecht ist schon mal möglich. Auch Beleidigungen kommen manchmal vor. Darf der Ausbildungsbetrieb aber dann gleich kündigen, wenn der Azubi seinen Ausbilder beleidigt hat?

Weiterlesen →

Es gibt Fälle, in denen eindeutig ist: Diesem Azubi muss sofort fristlos gekündigt werden. Bei Gewaltanwendung oder bei Diebstahl im Betrieb ist das beispielsweise der Fall. Auch unter Arbeitsrichtern gibt es da in der Regel keine zwei Meinungen. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten von Auszubildenden so eindeutig. Manchmal stellt sich schon die Frage: Gleich eine Kündigung oder zuerst eine Abmahnung?

Gerade wenn die Wortwahl des Auszubildenden ungünstig ist und sich am Rande einer Beleidigung bewegt, ist eher Vorsicht geboten. Ausbildungsverhältnisse werden vom Gesetzgeber im besonderen Maße geschützt und im Zweifelsfall entscheiden  die Arbeitsgerichte zugunsten von Auszubildenden. Insofern ist eine Abmahnung oftmals der günstigere Weg, mit dem eine zweifelhafte Kündigung vermieden, aber ggf. eine rechtssichere bereits vorbereitet wird.

Den gesamten Artikel “Kündigung oder Abmahnung? Rechtssicher und menschlich handeln” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.