Die Kündigung in der Probezeit
21. Juli 2010Keine Kommentare
Sie sollte die Ausnahme bleiben, aber es ist gut, dass es sie gibt: die Kündigung in der Probezeit. Sie ist auch in Ausbildungsverhältnissen sehr unkompliziert möglich: Beide Seiten können ohne Begründung und ohne Frist das Ausbildungsverhältnis beenden. § 21 Berufsbildungsgesetz macht das möglich. Weiterlesen →
