Privat gesurft und gleich gefeuert?
2. Februar 2010Keine Kommentare
Wenn ein Auszubildender am Firmenrechner privat im Internet surft, dann ist das nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ein Grund für eine fristlose Kündigung. Beispielsweise wenn er gegen ein ausdrückliches Verbot verstößt und keine Zweifel bestehen, dass er dies ganz bewusst getan hat. Dann ist das Vertrauensverhältnis wohl dahin und ein Arbeitsgericht wird möglicherweise zu dem Schluss kommen, dass eine Weiterbeschäftigung für den Betrieb nicht mehr zumutbar ist.
