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Es gibt Fälle, in denen eindeutig ist: Diesem Azubi muss sofort fristlos gekündigt werden. Bei Gewaltanwendung oder bei Diebstahl im Betrieb ist das beispielsweise der Fall. Auch unter Arbeitsrichtern gibt es da in der Regel keine zwei Meinungen. Allerdings ist nicht jedes Fehlverhalten von Auszubildenden so eindeutig. Manchmal stellt sich schon die Frage: Gleich eine Kündigung oder zuerst eine Abmahnung?

Gerade wenn die Wortwahl des Auszubildenden ungünstig ist und sich am Rande einer Beleidigung bewegt, ist eher Vorsicht geboten. Ausbildungsverhältnisse werden vom Gesetzgeber im besonderen Maße geschützt und im Zweifelsfall entscheiden  die Arbeitsgerichte zugunsten von Auszubildenden. Insofern ist eine Abmahnung oftmals der günstigere Weg, mit dem eine zweifelhafte Kündigung vermieden, aber ggf. eine rechtssichere bereits vorbereitet wird.

Den gesamten Artikel “Kündigung oder Abmahnung? Rechtssicher und menschlich handeln” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

Eine Kündigung sollte in einem Ausbildungsverhältnis aus vielen guten Gründen die Ausnahme bleiben. Der Azubi muss sich schon einiges geleistet haben, um eine „Fristlose“ zu erhalten. Dann aber kann sie durchaus zu Recht erfolgen. Wie aber ist die Rechtslage, wenn der Auszubildende sich eines Verbrechens schuldig macht, das mit der Ausbildung gar nichts zu tun hat.

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Eine zweite Chance hat jeder verdient. Das gilt vor allem für Auszubildende während der Probezeit. Es ist nämlich gefährlich, einen Auszubildenden als Querulanten einzustufen, nur weil es möglicherweise mal einen Streit gab. Oder Sie trauen dem Auszubildenden die Erreichung des Ausbildungsziels nicht mehr zu, nur weil eine bestimmte Aufgabe mal danebenging. Das wäre keine gute Basis.

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Der Betriebsrat hat, sofern es einen solchen im Unternehmen gibt, verschiedene Rechte, die sich auch auf die Ausbildungsarbeit auswirken. Nicht immer bedeutet das allerdings, dass er tatsächlich mitbestimmen kann.

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Wenn sich die Probezeit in der Ausbildung dem Ende zuneigt, muss der Betrieb entscheiden: Beschäftige ich den Auszubildenden weiter oder kündige ich zu den recht einfachen Bedingungen der Probezeit. Kommen Sie um einen Kündigung nicht herum, dann sollten Sie diese auch rechtzeitig abschicken.

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In der Tat ist es möglich Schadenersatz geltend zu machen, wenn eine Seite das Ausbildungsverhältnis fristlos kündigt, sich diese Kündigung aber als haltlos herausstellt. Das gilt beispielsweise, wenn ein zu Unrecht gekündigter Azubi in der Folge arbeitslos ist und finanzielle Verluste hinnehmen muss. Dieser finanzielle Nachteil ist in der Tat dann vom Ausbildungsbetrieb auszugleichen; schließlich war der mit seiner Kündigung ja zu voreilig.

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Manchmal passt es einfach nicht. Es stellt sich während der Probezeit heraus, dass der Auszubildende den Aufgaben nicht gewachsen ist. Oder dass er sich einfach nicht an das morgendliche Aufstehen bzw. die betrieblichen Regeln gewöhnen kann. Wenn wirklich alle Stricke reißen, dann kommt eine Kündigung in der Probezeit in Frage.

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Sie sollte die Ausnahme bleiben, aber es ist gut, dass es sie gibt: die Kündigung in der Probezeit. Sie ist auch in Ausbildungsverhältnissen sehr unkompliziert möglich: Beide Seiten können ohne Begründung und ohne Frist das Ausbildungsverhältnis beenden. § 21 Berufsbildungsgesetz macht das möglich. Weiterlesen →

Ausbildungsverhältnisse sind durch den Gesetzgeber in besonderem Maße geschützt. Sobald die Probezeit vorbei ist, dann sollte es eigentlich nicht mehr zu einer Trennung kommen. Schließlich hatten beide Seiten genügend Zeit ihre Eignung und die der anderen Seite zu prüfen.

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Es ist in der Tat auch möglich, bereits vor Ausbildungsbeginn eine Kündigung auszusprechen – und das zu den Bedingungen der Probezeit: Kein Grund ist anzugeben und keine Frist zu beachten. Allerdings: Für den Ausbildungsbetrieb macht das ziemlich wenig Sinn. Schließlich hat man den Vertrag gerade und gezielt unter Dach und Fach gebracht.

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