Schlagwort: * Lebensalter

In §17 des Berufsbildungsgesetzes muss der Ausbildungsbetrieb dem Azubi eine angemessene Vergütung zahlen. Angemessen ist die Vergütung immer dann, wenn sie mindestens 80% der Tarifvergütung beträgt. Ist der Betrieb tarifgebunden, dann muss die tarifliche Vergütung natürlich vollständig gezahlt werden.

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