Die Grenzen der Entgeltfortzahlung
29. März 2012Keine Kommentare
Auszubildende sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Das hat Konsequenzen für den Ausbildungsbetrieb. Beispielsweise muss er im Falle des krankheitsbedingten Fehlens des Auszubildenden die Vergütung des Auszubildenden weiterzahlen. Das gilt im Rahmen der gesetzlich geregelten Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen der Erkrankung. Weiterlesen →


Xing
Twitter
Facebook