Schlagwort: Probezeit

Kündigt ein Ausbildungsbetrieb dem Azubi in der Probezeit, dann muss er vorab den Betriebsrat informieren. Dieser hat nämlich das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Wird die Informationspflicht vergessen, dann ist eine Kündigung unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Juni 2011 bestätigt.

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Die meisten Azubis werden nach der Probezeit endgültig in die Ausbildung übernommen. Oftmals läuft das in einvernehmlicher Entscheidung aller an der Ausbildung beteiligten Kollegen. Allerdings gibt es auch Grenzfälle, die eine besonders große Herausforderung darstellen. Kann man es wagen, den Azubi noch 2-3 Jahre zu beschäftigen und auszubilden? Oder sind dann die Probleme vorprogrammiert?

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Sowohl Azubi als auch Ausbildungsbetrieb können die Ausbildung während der Probezeit unkompliziert beenden. Natürlich will ein solcher Schritt sehr reiflich überlegt sein, schließlich sind die Folgen für beide Seiten gravierend. Kommt es letztlich zu einer Kündigung, dann sind verschiedene Dinge aus rechtlichen Gründen zu beachten.

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Hat ein Azubi die Probezeit überstanden, dann ist er vor einer willkürlichen, betrieblich- oder leistungsbedingten Kündigung geschützt. Er kann nur noch wichtigem Grund gekündigt werden, muss also schon klauen, schlagen, drohen oder Ähnliches, um zu Recht ein Kündigungsschreiben zu erhalten. Allerdings: Wechselt er den Ausbildungsbetrieb, dann gilt das nicht mehr. Denn dann steht er vor einer erneuten Probezeit.

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In der Probezeit wird letztmalig festgestellt, ob der Azubi tatsächlich für den Ausbildungsberuf geeignet ist. Auch er selbst kann das kritisch hinterfragen. Ist eine der Seiten der Meinung, dies ist nicht der Fall – oder man passt einfach nicht zusammen – ist recht unkompliziert eine Kündigung möglich. Das ist nach Bestehen der Probezeit nicht mehr so einfach.

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Es macht schon einen Unterschied, ob eine Probezeit im Rahmen einer Ausbildung oder bei einem „normalen“ Arbeitnehmer vereinbart wird. Der Unterschied beginnt schon damit, dass der „Normalo“ theoretisch gar keine Probezeit im Arbeitsvertrag haben muss. Ist das Vertrauen des Arbeitgebers entsprechend groß (weil man sich möglicherweise bereits gut kennt) kann auf eine Probezeit vereinbart werden. Im Rahmen einer Ausbildung geht das allerdings nicht.

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Von der Probezeit hängt für den Azubi jede Menge ab. Übersteht er sie nicht, dann bedeutet das in der Regel ein unübersehbares Minus im Lebenslauf. Ausbilder sollten daher ihr Urteil nicht allzu leicht fällen, sondern ganz genau hinschauen.

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Es ist im Rahmen einer Ausbildung ein erheblicher Unterschied, ob dem Auszubildenden während oder nach der Probezeit gekündigt werden soll. Was in den ersten Ausbildungsmonaten nämlich sehr unkompliziert abläuft, ist nach Beendigung der Probezeit alles andere als einfach.

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Für Azubis ist das schon mal ärgerlich. Man beginnt eine Ausbildung, übersteht die Probezeit und dann ist trotzdem Schluss, bevor das Ausbildungsziel erreicht wurde. Der Betrieb verlegt seinen Standort oder wird insolvent. Es bleibt betroffenen Azubis nichts anderes übrig, als sich einen neuen Ausbildungsbetrieb zu suchen.

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Eine zweite Chance hat jeder verdient. Das gilt vor allem für Auszubildende während der Probezeit. Es ist nämlich gefährlich, einen Auszubildenden als Querulanten einzustufen, nur weil es möglicherweise mal einen Streit gab. Oder Sie trauen dem Auszubildenden die Erreichung des Ausbildungsziels nicht mehr zu, nur weil eine bestimmte Aufgabe mal danebenging. Das wäre keine gute Basis.

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