Kündigung in der Probezeit: Betriebsrat einbeziehen
31. Oktober 2011Keine Kommentare
Kündigt ein Ausbildungsbetrieb dem Azubi in der Probezeit, dann muss er vorab den Betriebsrat informieren. Dieser hat nämlich das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Wird die Informationspflicht vergessen, dann ist eine Kündigung unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Juni 2011 bestätigt.


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