Schlagwort: schriftlicher Ausbildungsnachweis

Auszubildende sind verpflichtet, regelmäßig ihren schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Gemeint ist hier das gute alte Berichtsheft, welches im Jahr 2005 umbenannt wurde. Heute müssen die Aufzeichnungen keineswegs mehr in ein Heft eingetragen, sondern können auch in eine Datei geschrieben und abgespeichert werden.

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