Schlagwort: schriftlicher Ausbildungsnachweis

Das gute alte Berichtsheft – heute schriftlicher Ausbildungsnachweis genannt – steht bei Azubis in der Beliebtheitsskala nicht gerade ganz oben. Immer wieder aufschreiben, was man im Betrieb oder in der Berufsschule so macht – für Viele ist das kein Spaß.

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Auszubildende sind verpflichtet, regelmäßig ihren schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Gemeint ist hier das gute alte Berichtsheft, welches im Jahr 2005 umbenannt wurde. Heute müssen die Aufzeichnungen keineswegs mehr in ein Heft eingetragen, sondern können auch in eine Datei geschrieben und abgespeichert werden.

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