Schul-Starterpaket über 100 Euro
7. September 2009Keine Kommentare
Neues Schuljahr, neues Glück: Auch in diesem Schuljahr erhalten Schüler aus einkommensschwachen Familien 100 Euro Zuschuss für ihre Schulaustattung. Den Zuschuss erhalten Schüler an allgemeinbildenden Schulen und Vollzeit-Berufsschüler also alle Berufsschüler, die keine Ausbildungsvergütung beziehen.
Was darf von dem Geld angeschafft werden?
Für die pauschale Leistung werden Gegenstände zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Turnbeutel, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien angeschafft (z. B. Füller einschließlich Tintenpatronen, Kugelschreiber, Bleistifte, Malstifte, Malkästen, Hefte, Blöcke, Papier, Lineale, Buchhüllen, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck).
Wo erhalte ich die 100 Euro?
Den Zuschuss beantragst du bei den Agenturen für Arbeit, den ARGEn oder den kommunalen Trägern.
Wann gilt eine Famile als einkommensschwach?
Berücksichtigt werden Hartz-IV- oder Sozialhilfe-EmpfängerInnen nach dem 3. Kapitel des SGB XII, zudem sind EmpfängerInnen des Kinderzuschlags und der Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII eingeschlossen.

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