Das Berufsbildungsgesetz (BBIG) schreibt jedem Ausbildungsbetrieb vor, eine „angemessene“ Vergütung an seine Auszubildenden zu zahlen. Was das nun genau bedeutet, ist für tarifgebundene Unternehmen eindeutig: Sie müssen die Vergütung zahlen, die Ihnen der Tarifvertrag vorgibt.
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