Schlagwort: verkürzen

Die Ausbildung um ein halbes oder ein Jahr verkürzen – viele Auszubildende fänden das klasse. Vor allem dann, wenn nach der Berufsausbildung ein gut bezahlter Job winkt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kammer auch zustimmt. Und ohne die Zustimmung der zuständigen Stelle läuft gar nichts.

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Wer gute Leistungen bringt kann seine Ausbildungszeit verkürzen. Doch welches sind die Voraussetzungen, wer legt fest, ob deine Leistung gut ist und an wen musst du dich richten?

1. Die Verkürzung wird direkt bei Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbart. Zeitraum und Gründe für die Verkürzung werden schon im Ausbildungsvertrag festgehalten. Sobald du die Eintragungsbestätigung in das “Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse” der zuständigen Stelle in der Hand hälst, gilt dein Antrag auf Verkürzung als angenommen.

2. Die Verkürzung wird während deiner Ausbildung vereinbart. In der Regel kommt eine nachträgliche Verkürzung der Ausbildungszeit nur bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres, spätestens zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung in Betracht. Gleichzeitig muss dein betrieblicher Ausbildungsplan entsprechend geändert werden.

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