Schlagwort: * Verlängerung

Es geht schneller, als man denkt, und schon hat sich die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängert. So etwas passiert nämlich dann, wenn der Azubi durch die Abschlussprüfung fällt. Diese Verlängerung erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern sie wird letztlich durch den Auszubildenden ausgelöst. Er muss nämlich nach der erfolglosen Prüfung das Signal setzen: Ja, ich mache weiter. Der Betrieb kann dem nicht wiedersprechen.

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Wenn es während der Ausbildung längere Krankheitsphasen gibt, dann kommt eine Verlängerung der Ausbildung in Betracht. Der Auszubildende muss dazu einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Kammer stellen. Die Kammer selbst wird beim Betrieb rückfragen und die Verlängerung genehmigen oder auch nicht. Das Berufsbildungsgesetz jedenfalls sieht eine Genehmigung von solchen Anträgen dann vor, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

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Azubis, die beispielsweise wegen Krankheit viel oder sehr viel Ausbildungszeit versäumen, sollten unter Umständen ihre Ausbildung verlängern. Da aber kein Fall genau so ist wie der andere, ist eine individuelle Entscheidung unumgänglich.

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