Übernahme nach der Ausbildung im Eilverfahren?
13. April 2010Keine Kommentare
Die Übernahme nach der Ausbildung ist in der Regel eine Angelegenheit, die der Ausbildungsbetrieb entscheidet. Es sei denn, der Azubi war in der JAV tätig. Oder der Azubi kann sich auf einen Tarifvertrag berufen, der die Übernahme vorsieht. Ist dieser Tarifvertrag jedoch nicht eindeutig, dann kann es zum Streit kommen.
In einem Fall, den das Landesarbeitsgericht Köln zu entscheiden hat, war der Tarifvertrag tatsächlich nicht ganz klar. Eine Übernahme war nur dann verpflichtend, wenn dem keine personenbedingten Gründe entgegen stehen. Und genau darüber war man unterschiedlicher Meinung. Die betroffene Auszubildende jedenfalls bemühte das Gericht und veranlasste zudem ein Eilverfahren. In diesem scheiterte sie allerdings, da der Anspruch der Auszubildenden nicht offensichtlich war. Jetzt muss das Hauptverfahren abgewartet werden.
Den gesamten Artikel “Auszubildende: Übernahme im Eilverfahren durchsetzen?” lesen Sie unter VNR.de.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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