Überstunden: Regel oder Ausnahme?
11. März 2010Keine Kommentare
Die Fragestellung in der Überschrift kann ziemlich klar beantwortet werden: Überstunden sollten in der Ausbildung nur ausnahmsweise anfallen. Wer Azubis regelmäßig Überstunden machen lässt, der gibt wahrlich kein gutes Vorbild. Zudem bewegt sich ein solcher Ausbildungsbetrieb rechtlich auf dünnem Eis.
Denn grundsätzlich gilt: Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen. Den Azubi das machen zu lassen, was halt gerade in Massen anfällt, das geht somit nicht. Und noch ein zweiter Punkt ist zu beachten: Die Überstunden müssen irgendwo grundsätzlich vereinbart worden sein, beispielsweise mit einem entsprechenden Passus im Ausbildungsvertrag. Auch ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung kann Überstunden grundsätzlich erlauben.
Letztlich sind natürlich auch die maximalen Arbeitszeiten zu beachten, welche das Arbeitszeitgesetz bzw. das Jugendarbeitsschutzgesetz vorschreibt. Die dürfen auch zusammen mit den Überstunden nicht überschritten werden.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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