Verkürzung der Ausbildung
14. Februar 2012Keine Kommentare
Gerade Azubis, die übernommen werden, würden ihre Ausbildung oftmals gerne verkürzen. Hintergrund ist hier natürlich das „große“ Geld, welches nach der Ausbildung – im Vergleich zur Ausbildungsvergütung – gezahlt wird. Allerdings ist es gar nicht so einfach, eine Verkürzung zu erreichen. Letztendlich muss die Kammer überzeugt werden, denn die trifft die Entscheidung.
Wenn aufgrund der Leistungen innerhalb der Ausbildung zu erwarten ist, dass der Azubi sein Ausbildungsziel schneller erreicht, dann darf er sich berechtigte Hoffnung machen. Er muss dann gemeinsam mit seinem Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der Kammer stellen. Oder aber der Azubi stellt im letzten Ausbildungsjahr fest, dass er die Prüfung schon ein halbes früher schaffen kann. Auch dann muss er bei der Kammer sein Ansinnen beantragen und zudem jeweils eine positive Stellungnahme von Schule und Betrieb vorlegen.
Den gesamten Artikel “Wenn ihr Azubi die Ausbildung verkürzen will” lesen Sie unter VNR.de.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft”und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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