Azubis, die beispielsweise wegen Krankheit viel oder sehr viel Ausbildungszeit versäumen, sollten unter Umständen ihre Ausbildung verlängern. Da aber kein Fall genau so ist wie der andere, ist eine individuelle Entscheidung unumgänglich.
Im Vordergrund der Überlegungen eines Ausbildungsbetriebs sollten zwei Fragen stehen: Zum einen ist natürlich zu berücksichtigen, wie viel Ausbildungszeit versäumt wurde. Und zum anderen ist für die Entscheidung ebenso wichtig, wie leistungsstark der Azubi ist. Wenn beispielsweise ein Azubi ein Zehntel der Ausbildungszeit versäumt, dann ist die Verlängerung nicht erforderlich, wenn er keine fachlichen Probleme zeigt.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

Xing
Twitter
Facebook