Von ausbildungsbegleitenden Hilfen profitieren
18. Februar 2010Keine Kommentare
Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Förderung von Auszubildenden mit Defiziten: die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Mit ihrer Hilfe können Azubis ihre Defizite durch zusätzlichen Unterricht ausbügeln. Voraussetzung: Die Agentur für Arbeit muss den entsprechenden Antrag des Auszubildenden genehmigen. Und: Der Azubi muss auch bereit sein, ggf. nach Feierabend etwas für sein berufliches Fortkommen zu tun.
Finanziert werden die Bildungsmaßnahmen von der Agentur für Arbeit. Durchgeführt werden sie in der Regel im Auftrag der Agentur von privaten Bildungsträgern. Denkbar sind Förderungen in allgemein bildenden Fächern wie Mathematik und Deutsch. Aber auch berufsbezogene Defizite können durch abH-Maßnahmen aufgefangen werden – immer vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Nachfrage und ein entsprechendes Angebot.
Den gesamten Artikel “Ausbildungsbegleitende Hilfen” lesen Sie unter VNR.de.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

Xing
Twitter
Facebook