Jugendliche Auszubildende stellen an Ausbilder besondere Herausforderungen – auch in rechtlicher Hinsicht. Ausbildungsverantwortliche sind daher gut beraten, das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) stets griffbereit zu haben.
Ein ganz wichtiger Faktor, den das JArbSchG vorgibt, sind die Arbeitszeiten für Jugendliche. 40 Stunden in der Woche sind beispielsweise gesetzt. Darüber hinaus geht nur im Ausnahmefall etwas – beispielsweise wenn der Azubi für einen freien Brückentag vorarbeitet. Oder auch in der Landwirtschaft, wenn die Ernte ansteht.
Auch die Pausenregelung ist für Jugendliche ganz speziell. Mehr als 6 Stunden täglich Ausbildung bedeutet nämlich auch, dass eine Stunde Pause eingebaut werden muss. Der jugendliche Körper und natürlich auch der Geist fordern nämlich eher eine Erholung als der eines Erwachsenen. Daher gibt es auch einen zusätzlichen freien Tag: am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung – zumindest dann, wenn der Azubi dann noch immer keine 18 Jahre alt ist.
Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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