Nach der Ausbildung wird ein Azubi übernommen oder halt nicht. Die Entscheidung darüber fällt in aller Regel der Ausbildungsbetrieb. Es sei denn, der betroffene Azubi war in der Jugend- und Auszubildendenvertretung tätig oder der Tarifvertrag schreibt eine befristete Übernahme vor. Ärgerlich für den Ausbildungsbetrieb wird es aber, wenn eine Übernahme nicht vorgesehen ist und sie trotzdem versehentlich von Statten geht.

Das kann durchaus passieren und ist gar nicht so selten: Wenn nämlich der Azubi nach bestandender Abschlussprüfung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einfach an seinen Arbeits-/Ausbildungsplatz zurückkommt und arbeitet, dann begründet sich ggf. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Hintergrund: Die Ausbildung ist nämlich zu diesem Zeitpunkt schon beendet und der neue Arbeitsvertrag kommt durch schlüssiges Handeln der Beteiligten zustande.

Den gesamten Artikel “Versehentliche Übernahme nach der Ausbildung verhindern” lesen Sie unter VNR.de.

Dieser Beitrag wird Ihnen präsentiert in Kooperation mit dem “Verlag für die Deutsche Wirtschaft” und dem Expertenportal Ausbildung. Für Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb empfehlen wir die Fachpublikation “Berufsausbildung konkret”.

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